Durch eine Abberufungsverfügung wird eine Person aus ihrer aktuellen Position in einem Unternehmen oder einer Institution entfernt. Die Abberufungsverfügung erfolgt aber in diesem Fall nicht durch den Vorgesetzten oder Arbeitgeber, sondern durch eine behördliche Stelle. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Entlassung der betreffenden Person anordnen, da diese annimmt, dass die Person die für die jeweilige Stelle notwendigen Fähigkeiten nicht aufweisen kann oder, wenn sie sich für diese Position unangebracht verhalten hat.