Das Abfindungsgeld wird einer Person ausgezahlt, um einen Schaden auszugleichen. Das Abfindungsgeld muss nicht in Bargeld erfolgen, sondern kann auch in Form von diversen Vermögensgegenständen oder Werten erfolgen. Üblich ist die Zahlung einer Abfindung bei der Kündigung durch den Arbeitgeber. Hier erhält der gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung, die sich auf Grundlage der Zeit im Unternehmen und des bisherigen Verdienstes errechnet. Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann eine Abfindung ausgezahlt werden, der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet.