Die Abgeltungssteuer fällt bei Einkünften aus Kapital an. Somit wird die Abgeltungssteuer etwa bei Einnahmen aus Fonds, Zinserträgen, Dividenden und ähnlichem an. Die Abgeltungssteuer ist ein Pauschalsatz, der 25 Prozent beträgt. Die Abgeltungssteuer ist seit dem 01.01.2009 die Ersatzsteuer für die Kapitalertragssteuer und wird unabhängig vom persönlichen Steuersatz eingehoben. Mit der Abgeltungssteuer gilt auch die Einkommenssteuer als abgegolten. Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften gegen verrechnet werden.