Vorwiegend in der Bauwirtschaft wird ein Abnahmeprotokoll dazu verwendet, dass sämtliche Bauleistungen sowohl für den Auftraggeber wie auch den Auftragnehmer zur völligen Zufriedenheit übergeben wurden. Es bietet allen Beteiligten eine bedeutende Rechtssicherheit und gehört zur förmlichen Abnahme. Hierbei begehen beide Vertragspartner das Bauwerk und tragen eventuelle Mängel und Einwendungen in das Abnahmeprotokoll ein. Werden also bei der Begehung des Bauwerkes Mängel festgestellt, so werden diese und auch deren Verursacher in das Abnahmeprotokoll eingetragen. Des weiteren enthält das Abnahmeprotokoll auch das Datum, den Ort, die Beteiligten und das Bauwerk. Wenn es Mängel gibt oder Leistungen nicht akzeptiert werden, muss dies begründet werden. Das Abnahmeprotokoll wird anschließend von beiden Vertragspartnern unterschrieben. Auch wenn einer der Vertragspartner das Protokoll nicht unterzeichnet, so ist er dennoch an den Vertrag gebunden und keineswegs von seinen Verpflichtungen befreit. Das Abnahmeprotokoll ist eine Bestätigung dafür, dass aus der Baustelle ein fertiges Gebäude geworden ist, das bewohnt oder benutzt werden kann. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erklären sich beide Vertragspartner mit der Erfüllung des Bauvertrages einverstanden. Nun beginnen auch die Gewährleistungs- und Garantiefristen zu laufen und der Bauherr haftet selbst für sein Eigentum. Bei gewerblichen Gebäuden wird das Abnahmeprotokoll nach der ersten Inbetriebnahme und einem Probebetrieb erstellt, um etwaige Mängel rechtzeitig zu entdecken und beheben zu lassen. Denn wenn schwerwiegende Mängel vorliegen, kann die Abnahme verweigert werden.