Die
Bruttodividende bezeichnet die Dividende, die von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft für die Auszahlung an die Aktionäre festgelegt wird. Diese
Dividende beinhaltet allerdings noch die Körperschaftssteuer, die noch abgeführt werden muss, bevor der Aktionär die
Nettodividende ausbezahlt erhält. Die
Bruttodividende setzt sich somit aus dem Betrag für die Körperschaftssteuer und der Bardividende, die der Aktionär erhält, zusammen. Der Abzug der Körperschaftssteuer von der
Bruttodividende ist daher vom Aktionär vor dem Kauf der Aktien zu beachten.