Die Bruttodividende bezeichnet die Dividende, die von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft für die Auszahlung an die Aktionäre festgelegt wird. Diese Dividende beinhaltet allerdings noch die Körperschaftssteuer, die noch abgeführt werden muss, bevor der Aktionär die Nettodividende ausbezahlt erhält. Die Bruttodividende setzt sich somit aus dem Betrag für die Körperschaftssteuer und der Bardividende, die der Aktionär erhält, zusammen. Der Abzug der Körperschaftssteuer von der Bruttodividende ist daher vom Aktionär vor dem Kauf der Aktien zu beachten.