Der Betrag des Lohns, der in einem Arbeitsvertrag als solcher festgehalten wird, unterscheidet sich üblicherweise von den tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlten, monatlichen Lohnsummen. Unter dem
Effektivlohn versteht man den Betrag, der unter Berücksichtigung des Tariflohns, eventueller Überstundenzuschläge und anderer Zuzahlungen zustande kommt und effektiv an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Dieser
Effektivlohn unterliegt starken, monatlichen Schwankungen, da sich vor allem die Überstundenzuschläge je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmens stark verändern können.