Bei einer Erbschaft werden unterschiedliche Arten von Vermögenswerten auf die Erben übertragen. Darunter fallen auch die Konten des Verstorbenen. Ein Konto muss im Rahmen einer Erbschaft auf die Erben umgeschrieben werden, damit diese es nutzen können. Die Banken, die diese Ummeldung vornehmen, verrechnen dafür eine Erbschaftsgebühr. In der Vergangenheit gab es hier einige Fälle, wo vor allem bei sehr hohen Kontoständen, die vererbt werden sollten, übermäßig hohe Abwicklungskosten verrechnet wurden. Doch dies wurde mittlerweile gesetzlich unterbunden.