Ein Unternehmer holt sich, um seine Aufgaben und Arbeiten bewältigen zu können, Erfüllungsgehilfen zur Unterstützung. Einige dieser Erfüllungsgehilfen bzw. Mitarbeiter können mit besonderen Rechten ausgestattet werden, um im Unternehmen Handlungen des täglichen Geschäftsalltages ausführen zu dürfen und im Namen des Unternehmens auftreten zu können. Diese Übertragung der jeweiligen Rechte wird
Handlungsvollmacht genannt. Bei der
Handlungsvollmacht erfolgt jedoch keine Eintragung ins Handelsregister wie bei der Prokura. Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die sich nach den jeweiligen, übertragenen Rechten orientieren.