Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier, bei dem der Inhaber die jeweiligen Rechte, die mit dem Wertpapier verbunden sich, für sich nutzbar machen kann. Dies bedeutet, das jeweils derjenige, der das Wertpapier gerade besitzt und vorweisen kann, als Inhaber anerkannt wird und die Rechte des Wertpapiers einlösen kann. Auf dem Wertpapier wird kein Begünstigter genannt und es werden hier auch keine Namenslisten der rechtmäßigen Besitzer geführt. Sollte hier ein unrechtsmäßiger Fall vorliegen, muss der tatsächliche Besitzer dies beweisen.