Ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft wird als Kommanditist bezeichnet. Der Kommanditist ist mit seinem persönlichen Vermögen haftbar bis zur Höhe einer vereinbarten Haftsumme bzw. Hafteinlage. Er ist somit am Verlust des Unternehmens, aber selbstverständlich auch an einem möglichen Gewinn beteiligt. In der Regel führt der Kommanditist die Geschäfte nicht und hat auch kein Anrecht darauf. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen. Er hat jedoch ein Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, um die Zahlen zu überprüfen.