Kreditinstitute und Kreditdienstleistungsinstitute müssen sich an die Regelungen des Kreditwesengesetzes halten. Das Kreditwesengesetz regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für Kreditgeschäfte und gewährleistet somit das Funktionieren der Kreditwirtschaft. Einerseits werden die Gläubiger durch das Kreditwesengesetz geschützt, andererseits sollen auch Kreditnehmer vor rechtswidrigen Praktiken geschützt werden. Wichtige Punkte betreffend der Organisationsstruktur und der Buchführung von Banken und Kreditinstituten werden im Kreditwesengesetz geregelt.