Die Landeszentralbanken sind der Deutschen Bundesbank untergeordnet und beschreiben somit regionale Vertretungsstellen für die einzelnen Bundesländer, wobei nicht in jedem Bundesland eine eigene Landeszentralbank vertreten ist. Die Landeszentralbanken kümmern sich um die eigenständige Durchführung von standardisierten Geschäften und übernehmen verwaltende Aufgaben. Den Landeszentralbanken sind wiederum Zweigstellen in wichtigen Städten zugeordnet. Die Leitung der Landeszentralbanken wird von einem Vorstand übernommen, der aus zwei oder drei Personen besteht und vom Bundespräsidenten ernannt wird.