Der Leasingvertrag ist eine Art der Finanzierung. Hierbei wird ein Leasinggut von einem Leasinggeber einem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Der Leasingnehmer zahlt hierfür eine Gebühr. Die Laufzeit und die Konditionen werden im Leasingvertrag vereinbart. Der Leasingvertrag weist einige Merkmale eines Mietvertrages auf. Üblicherweise kann das Leasinggut nach der Laufzeit auch gegen Zahlung einer Abschlusszahlung in das Eigentum des Leasingnehmers übergehen. Es gibt eigene Leasinggesellschaften, die Leasingverträge anbieten, aber auch Banken und Kreditinstitute bieten Leasing an.