Die Mängelrüge kommt vom Kunden, wenn ein Produkt fehlerhaft ist oder nicht den Qualitätstandards entspricht. Dabei teilt der Kunde dem Verkäufer eine Rüge auf Grund des aufgetreten Mangels mit, also eine Mängelrüge.

Von Mängeln spricht man, wenn die Qualität eines Produktes schlecht bzw. die Beschaffenheit mangelhaft ist. Die Beschaffenheit des Produktes kann durch äußere Kratzer oder andere Beschädigungen beeinträchtigt werden.


Bei den Mängeln gibt es grundsätzlich drei Typen:

-Offene Mängel
Diese Art von Mängeln erkennt man auf den ersten Blick aufgrund der Optik.

-Versteckte Mängel
Diese Mängel erkennt man erst im nachhinein, bei genauer Betrachtung bzw. Verwendung.

-Arglistig verschwiegene Mängel
Diese Art der Mängeln wurden vom Verkäufer absichtlich verheimlicht, um dem Geschäft mit dem Kunden nicht entgegen zu wirken.

Je nach Art der Mängel hat der Kunde unterschiedliche Möglichkeiten um die Mängel zu Reklamieren bzw. Schadensersatz zu fordern. Bei den arglistig verschwiegenen Mängeln ist die Zeitraum für eine Reklamation bzw. Entschädigung am längsten (teilweise sogar über Jahrzehnte).