Unter einem
Namenspapier versteht man eine Wertpapier, dass auf eine bestimmte Person lautet. Das bedeutet, dass nicht jeder über dieses Wertpapier verfügen kann und die damit verbundenen Rechte ausüben kann, nur weil er dieses besitzt, wie es bei Inhaberpapieren der Fall ist. Der jeweilige
Emittent führt Namenslisten über die Eigentümer der Namenspapiere. In einigen Fällen muss der
Emittent auch zustimmen, wenn ein Eigentümer das Wertpapier verkaufen oder weitergeben möchte, um zu verhindern, dass unerwünschte Personen Anteile besitzen.