Die
Nettodividende ist der Betrag, den der Anleger für seine Anteile als Ertrag ausbezahlt bekommt. Bei dieser
Nettodividende ist also bereits die Körperschaftssteuer, die 25 Prozent beträgt abgezogen. In den Konditionen der Emittenten wird oft nur die
Bruttodividende angegeben. Der Anleger muss demnach berücksichtigen, dass hiervon noch ein Viertel als Körperschaftssteuer abgeführt wird, bevor er die Nettedividende erhält. Lediglich Anleger, die eine Nichtveranlagungsbescheinung vom Finanzamt vorweisen können, entfällt der Abzug der Körperschaftssteuer.