Unter einer
Quellensteuer versteht man eine Steuer, die gleich an der Quelle, also an der Stelle, wo die Steuer entsteht und fällig wird, abgezogen wird und an das Finanzamt abgeführt wird. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die auf Einkünfte erhoben wird. Ein klassisches Beispiel für eine
Quellensteuer ist die Lohnsteuer, die bereits vor Auszahlung an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird. Aber auch die Kapitalertragssteuer oder die Zinsabschlagssteuer fallen in den Bereich der
Quellensteuer und sind hier zu nennen.