Die Sicherungsübereignung ist eine Möglichkeit zur Besicherung eines Kredites und bietet damit eine Sicherheit für den Gläubiger. Bei der Sicherungsübereignung hat der Gläubiger Anspruch auf die Verwertung eines bestimmten Vermögenswertes, wenn der Schuldner den Zahlungen nicht nachkommen sollte. Dabei übernimmt der Gläubiger die jeweilige Sicherheit aber nicht in seinen Besitz, sondern der Schuldner kann über das jeweilige Gut weiterhin verfügen. Ein klassisches Beispiel ist etwa eine Maschine, die der Schuldner dem Gläubiger durch die Sicherungsübereignung zur Verfügung stellt, die aber vorerst beim Schuldner bleibt, damit dieser auch noch damit arbeiten kann.