Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag, der in Deutschland auf die Einkommenssteuer, die Kapitalertragssteuer und die Körperschaftssteuer aufgerechnet wird und mit diesen Steuern eingehoben wird. Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 eingeführt und sollte vornehmlich dazu dienen, die Kosten für die Wiedervereinigung abzudecken. Überdies hinaus sollten damit unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen des Golfkrieges finanziert werden und auch ehemalige Staaten der Sowjetunion unterstützt werden. Bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer beträgt die Solidaritätssteuer derzeit 5,5 Prozent.