Um die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an das Finanzamt zahlen muss, ermitteln zu können, muss das jeweilige Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung machen, die einmal im Jahr erstellt wird. Werden jedoch bestimmte Umsatzgrenzen überschritten, ist es auch notwendig, während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen, die monatlich oder quartalsmäßig abgegeben werden können und auch schon zum Zeitpunkt der Umsatzteuervoranmeldung fällig werden. Der Unternehmer berechnet die Höhe der Umsatzsteuer bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung selbst.