Die Vinkulierung kommt bei Namensaktien zur Anwendung. Die Namensaktien können vom Emittenten vinkuliert werden, was bedeutet, dass der Aktionär die Zustimmung des Unternehmens benötigt, wenn der seine Aktien verkaufen oder weitergeben möchte. Damit kann ausgeschlossen werden, dass etwa konkurrierende Unternehmen Anteile am Unternehmen kaufen. Auch bei Versicherungen spricht man von Vinkulierung, wenn vereinbart wird, dass die Versicherungsleistung beim Eintritt des Versicherungsfalles an einen Dritten ausbezahlt wird, womit sich Kreditinstitute oft zusätzliche Sicherheiten geben lassen.