Für die Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung muss selbstverständlich ein Wohnungs Mietvertrag abgeschlossen werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Vermieter und Mieter in keinen bestimmten Naheverhältnis zueinander stehen und sich gegenseitig absichern wollen. Im Mietvertrag werden verschiedene Punkte der Anmietung geklärt. Dabei ist zum einen zu unterscheiden, dass es unbefristete wie auch befristete Mietverträge gibt. Während befristete Mietverträge nach einer bestimmten Zeit auslaufen können und dann aufgekündigt oder verlängert werden müssen, gibt es bei unbefristeten Mietverträgen keine bestimmten Fristen, bei denen der Wohnungs Mietvertrag endet.
Natürlich wird im Wohnungs Mietvertrag auch die Höhe der jeweiligen, monatlichen Miete genannt, die der Mieter an den Vermieter entrichten muss. Der Wohnungs Mietvertrag klärt darüber hinaus aber auch noch andere Pflichten und Rechte der jeweiligen Parteien. Somit kann beispielsweise enthalten sein, wann Kündigungsrechte bestehen, beispielsweise, wenn der Mieter der Zahlung der Miete nicht nachkommt oder aber auch, für welche Kosten im Bereich Reparatur und Instandhaltung der Mieter bzw. der Vermieter aufkommen muss. Selbstverständlich wird im Wohnungs Mietvertrag auch festgehalten, welche eventuelle Möblierung mit der Wohnung mit vermietet werden muss und somit dem Vermieter gehört. Ebenso kann auch enthalten sein, in welcher Art und Weise der Mieter die Wohnung bei seinem Auszug zu hinterlassen hat.