Wohnungs-Mietvertrag
Natürlich wird im Wohnungs Mietvertrag auch die Höhe der jeweiligen, monatlichen Miete genannt, die der Mieter an den Vermieter entrichten muss. Der Wohnungs Mietvertrag klärt darüber hinaus aber auch noch andere Pflichten und Rechte der jeweiligen Parteien. Somit kann beispielsweise enthalten sein, wann Kündigungsrechte bestehen, beispielsweise, wenn der Mieter der Zahlung der Miete nicht nachkommt oder aber auch, für welche Kosten im Bereich Reparatur und Instandhaltung der Mieter bzw. der Vermieter aufkommen muss. Selbstverständlich wird im Wohnungs Mietvertrag auch festgehalten, welche eventuelle Möblierung mit der Wohnung mit vermietet werden muss und somit dem Vermieter gehört. Ebenso kann auch enthalten sein, in welcher Art und Weise der Mieter die Wohnung bei seinem Auszug zu hinterlassen hat.