Unter einem Zahlungsaufschub versteht man eine Verlängerung bzw. Verschiebung der Frist, bis zu der ein Schuldner bzw. ein Rechnungsempfänger Zeit hat, eine bestimmte Zahlung zu leisten. Ein Zahlungsaufschub wird in der Regel lediglich auf Ansuchen des Schuldners gewährt, wenn dieser gemeinsam mit dem Rechnungssteller vereinbart werden kann. Oftmals handelt es sich dabei um monatliche Zahlungen, die regelmäßig geleistet werden müssen und bei denen der Schuldner nicht in der Lage ist, eine dieser monatlichen Zahlungen zu leisten. In diesem Fall wird der Zahlungsaufschub für einige Wochen oder auch länger gewährt.

Durch den Zahlungsaufschub erhält der Schuldner die Möglichkeit, den jeweiligen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen, als vorgesehen. Während dieses Aufschubes muss der Schuldner nicht befürchten, dass weitere Mahnkosten auf ihn zukommen. Es kann jedoch sein, dass die Verzugszinsen weiter berechnet werden und sich die Gesamtsumme somit mit jedem Tag um die Summe der Verzugszinsen erhöht. Gerade bei einem Zahlungsaufschub, bei dem die Zahlungsfrist mitunter um einige Monate oder auch länger hinaus geschoben wird, wird nicht selten auch eine eigene Gebühr für dieses Entgegenkommen des Gläubigers verrechnet. Diese wird dann meist gemeinsam mit der fälligen Rate zum jeweiligen Zeitpunkt verrechnet. Dadurch muss der Schuldner zwar auch die Gebühr bezahlen, kommt damit aber meist dennoch günstiger als wenn er auch Mahngebühren oder andere Kosten tragen müsste.