Ein Zahlungsbefehl kann gegen einen Schuldner ergehen, wenn dieser mit einer Zahlung säumig ist und die ersten Schritte des Mahnverfahrens mit einer außergerichtlichen Einigung bereits ausgeschöpft wurden. Der Zahlungsbefehl ergeht an den Schuldner, wenn der Gläubiger bereits Klage gegen ihn eingereicht hat. Denn in diesem Fall erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Richter. Stellt dieser in dem Fall keine Unregelmäßigkeiten fest und sieht den Zahlungsanspruch als berechtigt an, so sendet das Gericht einen Zahlungsbefehl an den Schuldner. In diesem Zahlungsbefehl sind nicht nur bereits der jeweilige Rechnungsbetrag, sondern darüber hinaus auch schon die Mahnkosten, Verzugszinsen, aber auch die Gebühren des Gerichts enthalten.

Im Zahlungsbefehl wird der Schuldner auch darauf aufmerksam gemacht, den jeweiligen Betrag bis zu einem bestimmten Datum einzuzahlen, da ansonsten das Gerichtsverfahren angestoßen wird und er mit noch weiteren Kosten rechnen muss. Er hat jedoch auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl einzubringen, wenn er berechtigte Gründe sieht, dass der Zahlungsanspruch an ihn nicht gerechtfertigt ist. In diesem Fall muss er aber auch Beweise vorbringen und ebenfalls eine Verhandlung anstreben, in der diese Beweise durch das Gericht geprüft werden, um die Klage des Gläubigers abzuweisen. Natürlich ist auch diese Maßnahme mit erneuten Kosten für den Schuldner behaftet, wenn sein Einspruch abgewiesen werden sollte.