Zahlungsbefehl
Im Zahlungsbefehl wird der Schuldner auch darauf aufmerksam gemacht, den jeweiligen Betrag bis zu einem bestimmten Datum einzuzahlen, da ansonsten das Gerichtsverfahren angestoßen wird und er mit noch weiteren Kosten rechnen muss. Er hat jedoch auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl einzubringen, wenn er berechtigte Gründe sieht, dass der Zahlungsanspruch an ihn nicht gerechtfertigt ist. In diesem Fall muss er aber auch Beweise vorbringen und ebenfalls eine Verhandlung anstreben, in der diese Beweise durch das Gericht geprüft werden, um die Klage des Gläubigers abzuweisen. Natürlich ist auch diese Maßnahme mit erneuten Kosten für den Schuldner behaftet, wenn sein Einspruch abgewiesen werden sollte.