Bei der Rechnungsstellung gibt der Rechnungssteller dem Rechnungsempfänger üblicherweise eine bestimmte Zahlungsfrist vor, innerhalb der der Rechnungsbetrag zur Überweisung gebracht werden muss. Überschreitet der Rechnungsempfänger diese Frist und bezahlt die Rechnung nicht innerhalb dieser, tritt Zahlungsverzug ein. In diesem Fall hat der Rechnungssteller das Recht, Verzugszinsen zu berechnen und den Kunden zu mahnen bzw. die Forderung auch an ein Inkassobüro zu übergeben oder andere, rechtliche Schritte zur Eintreibung der Schuld einzuleiten.