Die Zinsabschlagssteuer ist keine tatsächlich vorhandene Steuer im engeren Sinne. Die Zinsabschlagssteuer, für die die kurze Bezeichnung ZASt lautet, ist jedoch eine hilfreiche Kennzahl, um die Besteuerung von bestimmten Erträgen beim Abzug der Körperschaftssteuer anschaulich zu machen. Die Zinsabschlagssteuer betrifft die Erträge aus Kontoguthaben, die Verzinsung von Schuldverschreibungen, die Erträge aus Investmentanteilen und die Erträge, die aus dem Verkauf von Auf- oder Abzinsungspapieren erzielt werden. Der Zinssatz wird mit 30 bzw. 35 Prozent angegeben.