Unter der
Zinsgleitklausel versteht man eine Klausel, die im Kreditvertrag vereinbart werden kann. Durch die
Zinsgleitklausel wird vereinbart, dass die Zinsen für das Darlehen sich an einer bestimmten Bezugsgröße orientieren. In der Regel wird hier ein Index wie der EURIBOR genutzt. Verändert sich dieser, so verändert sich auch der
Zinssatz für den Kredit. Die
Zinsgleitklausel kann für den Kreditnehmer von Vorteil sein, wenn er mit einer Senkung der Bezugsgröße rechnet, aber auch von Nachteil, wenn die Bezugsgröße erhöht wird.